Förderung und Bildungsgutschein
Oft zahlen Sie keinen Cent.
Als nach § 178 SGB III zugelassener Träger können unsere Kurse zu 100 % gefördert werden. Wir prüfen Ihren Anspruch kostenlos, stellen die Unterlagen zusammen und unterstützen Sie beim Schriftverkehr.
Bildungsgutschein beantragen
In fünf Schritten zum geförderten Kurs.
Der Bildungsgutschein ist eine Ermessensleistung — es gibt keinen Rechtsanspruch. Umso wichtiger ist ein gut vorbereitetes Gespräch. Genau dabei helfen wir Ihnen.
Beratungstermin bei uns
Kostenlos und unverbindlich. Wir klären, welcher Kurs zu Ihnen passt und welcher Kostenträger zuständig ist. Sie bekommen von uns alle Kursunterlagen, die Sie beim Amt brauchen.
Termin beim Kostenträger vereinbaren
Rufen Sie Ihre Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter an und bitten Sie um ein Gespräch über eine Weiterbildung. Wichtig: Der Gutschein muss vor Kursbeginn ausgestellt sein.
Das Gespräch führen
Begründen Sie, warum die Weiterbildung Ihre Chancen am Arbeitsmarkt verbessert. Unsere Unterlagen liefern die Argumente: anerkannter Abschluss, konkrete Einsatzfelder, Vermittlungsquote.
Bildungsgutschein erhalten
Auf dem Gutschein stehen Bildungsziel, Dauer und Gültigkeitszeitraum. Sie können ihn bei jedem zugelassenen Träger einlösen — auch bei uns.
Gutschein bei uns einlösen
Sie geben uns den Gutschein, wir übernehmen die Abrechnung mit dem Kostenträger. Für Sie entstehen keine Kosten.
Wer fördern kann
Nicht nur die Agentur für Arbeit.
Agentur für Arbeit
- Bildungsgutschein nach SGB III
- Bis 100 % der Kurskosten
- Oft zusätzlich Fahrtkosten
- Für Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit Bedrohte
Jobcenter
- Bildungsgutschein im SGB II
- Gleicher Weg, anderer Kostenträger
- Ansprechpartner ist Ihre Integrationsfachkraft
Deutsche Rentenversicherung
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Wenn der bisherige Beruf gesundheitlich nicht mehr geht
- Umschulung und Weiterbildung
Berufsgenossenschaft
- Nach Arbeitsunfall oder Berufskrankheit
- Berufliche Rehabilitation
- Umschulung in ein neues Tätigkeitsfeld
Aufstiegs-BAföG
- Für Fortbildungen wie die GSSK (IHK)
- Zuschuss plus zinsgünstiges Darlehen
- Auch berufsbegleitend möglich
Weitere Wege
- Ministerien für Kultur und Bildung
- Förderung nach Landesrecht
- Bildungsscheck NRW
- Selbstzahler: individuelles Angebot
Unser Beratungsangebot
Wir lassen Sie mit dem Papierkram nicht allein.
Der Antrag scheitert selten am Kurs — meistens an der Formulierung. Deshalb machen wir mehr als nur ein Angebot zu schicken.
- Klärung Ihrer persönlichen Fördervoraussetzungen.
- Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen.
- Unterstützung beim Schriftverkehr mit dem Kostenträger.
- Vorbereitung auf das Gespräch mit Ihrer Vermittlungsfachkraft.
Häufige Fragen zur Förderung
Was Sie vor dem Termin wissen sollten.
Nein — der Bildungsgutschein ist eine Ermessensleistung. Die Entscheidung trifft Ihre Vermittlungsfachkraft. Entscheidend ist, ob die Weiterbildung Ihre Vermittlungschancen konkret verbessert. Genau das können wir für das Sicherheitsgewerbe gut belegen, weil der Bedarf an qualifizierten Kräften hoch ist.
Nein. Gefördert werden auch Menschen, denen Arbeitslosigkeit droht, sowie Beschäftigte in bestimmten Konstellationen. Bei der Rentenversicherung und der Berufsgenossenschaft gelten wiederum eigene Voraussetzungen. Wir klären im Erstgespräch, welcher Weg für Sie infrage kommt.
Der Gutschein muss grundsätzlich vor Kursbeginn vorliegen. Eine nachträgliche Förderung ist in aller Regel nicht möglich. Sprechen Sie deshalb mit uns, bevor Sie sich verbindlich anmelden.
Sie können ihn bei jedem für dieses Bildungsziel zugelassenen Träger einlösen. FIDES Bildung ist nach § 178 SGB III zugelassen und durch CERTQUA zertifiziert — der Gutschein ist bei uns also einlösbar.
Häufig ja. Fahrtkosten, teilweise auch Kinderbetreuungskosten, können zusätzlich übernommen werden. Fragen Sie im Gespräch aktiv danach — das wird nicht immer von selbst angeboten.
Das hängt vom Kurs ab. Wir machen Ihnen nach der Erstberatung ein individuelles Angebot und prüfen vorher, ob nicht doch ein Fördertopf für Sie passt.
Kostenlos und unverbindlich
Lassen Sie uns Ihre Förderung prüfen.
Ein Anruf genügt. Wir sagen Ihnen, welcher Kostenträger zuständig ist und was Sie für das Gespräch brauchen.