HANFWERKHERNE E.V.
Mitgliedsantrag

Anbauvereinigung · Herne-Röhlinghausen

Hanfwerk Herne e.V.
Anbauvereinigung nach dem
Konsumcannabisgesetz.

Eingetragener Verein mit behördlicher Erlaubnis für den gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau. Diese Seite informiert sachlich über den Verein, das Aufnahmeverfahren und die gesetzlichen Vorgaben.

Der Verein

Anbauvereinigung mit behördlicher Erlaubnis in Herne.

Hanfwerk Herne e.V. ist ein eingetragener Verein, der den gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Anbau von Cannabis für seine Mitglieder organisiert – nach den Regeln des Cannabisgesetzes und unter behördlicher Aufsicht.

Kein Laden, kein Handel: Angebaut wird gemeinschaftlich, weitergegeben wird ausschließlich an Mitglieder. Der Verein informiert sachlich über Risiken, den verantwortungsvollen Umgang und die rechtlichen Grenzen.

Rechtsform
Eingetragener Verein, Vereinsregister Bochum VR 5368, nicht gewinnorientiert
Erlaubnis
Nach § 11 KCanG erteilt; Gültigkeit sieben Jahre
Mitgliedschaft
Ab 21 Jahren laut Satzung; gesetzliche Obergrenze 500 Mitglieder; Mindestmitgliedschaft drei Monate
Beitrag
10 € pro Monat gemäß Beitragsordnung

Ansprechpersonen

Vorstand und Prävention.

  • Marcel ZimmermannVorstand

    Vereinsleitung, Aufnahmeverfahren, behördliche Kommunikation.

  • Janine ZimmermannVorstand

    Vereinsleitung, Mitgliederverwaltung, Organisation vor Ort.

  • [Name folgt]Präventionsbeauftragte

    Ausgebildete Ansprechperson für Fragen zu Risiken, Konsum und Suchtberatung – vertraulich, auch für Angehörige.

Erreichbar über die Kontaktwege des Vereins. Termine bitte vorab vereinbaren.

Vereinszweck

Was der Verein laut Satzung tut.

  1. 01

    Gemeinschaftlicher Eigenanbau

    Der Verein organisiert den Anbau für seine Mitglieder – dokumentiert, kontrolliert und im Rahmen des Konsumcannabisgesetzes. Weitergegeben wird ausschließlich an Mitglieder, in Reinform, persönlich vor Ort.

  2. 02

    Aufklärung und Prävention

    Mitglieder erhalten sachliche Informationen zu Wirkung, Risiken und verantwortungsvollem Umgang. Eine ausgebildete Präventionsbeauftragte steht als Ansprechperson zur Verfügung.

  3. 03

    Jugend- und Gesundheitsschutz

    Der Verein setzt das gesetzlich vorgeschriebene Gesundheits- und Jugendschutzkonzept um: Altersprüfung, Abgabegrenzen, Abstand zu Schulen und Jugendeinrichtungen, kein Konsum auf dem Vereinsgelände.

  4. 04

    Sachliche Auseinandersetzung

    Der Verein trägt zu einer sachlichen, faktenbasierten Auseinandersetzung mit Cannabis bei – ohne Verharmlosung und ohne Werbung.

Mitgliedschaft

Aufnahmeverfahren.

  1. Voraussetzungen prüfenMindestens 21 Jahre, seit mindestens 6 Monaten Wohnsitz in Deutschland, keine Mitgliedschaft in einer anderen Anbauvereinigung.
  2. Mitgliedsantrag stellenDer Antrag läuft über die Vereinsverwaltung Cannanas – dort bekommst du nach der Aufnahme auch deinen digitalen Mitgliedsausweis.
  3. Prüfung und AufnahmeDer Vorstand prüft den Antrag. Fragen zum Verfahren beantworten wir vor Ort, telefonisch oder per E-Mail.

Öffnet die Vereinsverwaltung Cannanas in einem neuen Fenster. Du bist schon Mitglied? Zum Mitgliederbereich (nur für Mitglieder, mit Einladungscode).

Beitragsordnung (Auszug)

Aufnahmegebühr
50 € einmalig
Monatsbeitrag
10 €
Mindestmitgliedschaft
3 Monategesetzlich vorgeschrieben, danach monatlich kündbar
Zahlung
Überweisung oder bar vor Ort

Der Konsum auf dem Vereinsgelände ist gesetzlich untersagt.

Dokumente

Satzung, Beitragsordnung, Schutzkonzept.

Die Grundlagen des Vereins zum Nachlesen. Die Dateien werden nach Freigabe durch den Vorstand hier bereitgestellt.

  • VereinssatzungZweck, Mitgliedschaft, Organe, Beitragspflicht
    Folgt
  • BeitragsordnungAufnahmegebühr, Monatsbeitrag, Zahlungsweise, Kündigung
    Folgt
  • Gesundheits- und JugendschutzkonzeptPräventionsmaßnahmen nach § 23 KCanG, Ansprechpersonen, Beratungsstellen
    Folgt
  • Aufnahmeantrag (Ausdruck)Für Mitglieder, die den Antrag lieber auf Papier stellen
    Folgt

Verantwortung

Jugendschutz und Prävention gehören dazu.

Der Verein hat eine ausgebildete Präventionsbeauftragte (siehe Ansprechpersonen). Sie ist Ansprechpartnerin für Fragen zu Risiken, Konsum und Suchtberatung – vertraulich und ohne Vorurteile.

Hilfe in Herne findest du hier:

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Was ist eine Anbauvereinigung?

Ein nicht-gewinnorientierter Verein, der nach dem Cannabisgesetz (CanG) Cannabis gemeinschaftlich anbaut und ausschließlich an seine Mitglieder zum Eigenkonsum abgibt. Dafür ist eine behördliche Erlaubnis nach § 11 KCanG erforderlich; Hanfwerk Herne e.V. verfügt über diese Erlaubnis.

Wer kann Mitglied werden?

Jede Person ab 21 Jahren, die seit mindestens sechs Monaten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Pro Person ist nur eine Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung zulässig.

Welche gesetzlichen Abgabegrenzen gelten?

Nach § 19 KCanG darf eine Anbauvereinigung an ein Mitglied höchstens 25 Gramm pro Tag und höchstens 50 Gramm pro Kalendermonat weitergeben – ausschließlich zum Eigenkonsum und nur persönlich vor Ort.

Was darf eine Anbauvereinigung weitergeben?

Nach dem Gesetz ausschließlich Cannabis in Reinform – getrocknete Blüten und blütennahe Blätter oder Haschisch – sowie Vermehrungsmaterial (Samen, Stecklinge). Versand und Lieferung sind verboten.

Gibt es Vermehrungsmaterial auch für Nichtmitglieder?

§ 20 KCanG erlaubt die Weitergabe von Samen und Stecklingen an volljährige Personen mit Wohnsitz in Deutschland – höchstens sieben Samen oder fünf Stecklinge pro Kalendermonat, nur persönlich vor Ort und gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises. Angaben zu Verfügbarkeit oder Sorten veröffentlicht der Verein nicht.

Was kostet die Mitgliedschaft?

Einmalig 50 € Aufnahmegebühr und 10 € Monatsbeitrag; Zahlung per Überweisung oder bar vor Ort. Einzelheiten regelt die Beitragsordnung, die Mitglieder vor Ort und im Mitgliederbereich erhalten.

Wann kann ich kündigen?

Das Gesetz schreibt eine Mindestmitgliedschaft von drei Monaten vor. Danach ist die Mitgliedschaft monatlich kündbar.

Darf ich im Verein konsumieren?

Nein. Der Konsum auf dem Vereinsgelände ist gesetzlich untersagt.

Kontakt & Anfahrt

Westfalenstraße 59,
Herne-Röhlinghausen.

Mit dem Auto

Navi-Ziel: Westfalenstraße 59, 44651 Herne. Du kannst direkt auf den Hof fahren und dort parken. Weitere Parkplätze an der Straße und in den Seitenstraßen.

Mit Bus & Bahn

  • 390 / 368 → Am Bollwerk
  • 329 / 385 → Röhlinghausen Markt
  • 385 / 387 → Röhlinghausen Kirche

Von allen Haltestellen sind es wenige Minuten zu Fuß.

Der Eingang

Hinten im Hof: Einfahrt rein → über den Hof → kleine Treppe hoch → oben klingeln.

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