Rechtliches
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Für den Verkauf von Waren an Unternehmer durch die ZARATRADE GmbH.
Entwurf — vor Veröffentlichung anwaltlich prüfen lassen. Dieser Text ist ein fachlich sorgfältig erstellter Entwurf für einen B2B-Großhandel und keine Rechtsberatung. AGB sind haftungsrelevant: unwirksame Klauseln fallen ersatzlos weg und es gilt dann das Gesetz, das oft ungünstiger ist. Bitte vor dem Livegang durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt prüfen lassen.
Zusätzlich zu klären: Zahlungsbedingungen, Mindestbestellwert, Versandkosten und Lieferzeiten sind unten mit Platzhaltern markiert und müssen durch die tatsächlichen Konditionen ersetzt werden.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der ZARATRADE GmbH, Anton-Kux-Straße 2, 41460 Neuss (nachfolgend „Verkäufer") und dem Besteller (nachfolgend „Käufer").
(2) Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Verkauf an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB findet nicht statt.
(3) Der Käufer versichert mit seiner Bestellung, als Unternehmer zu handeln. Der Verkäufer ist berechtigt, einen Nachweis der Gewerbeeigenschaft (z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer) zu verlangen und die Belieferung bis zur Vorlage zurückzustellen.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Waren auf dieser Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage oder Bestellung.
(2) Sortimentsangaben auf dieser Website dienen der Übersicht. Sie begründen keinen Anspruch auf Verfügbarkeit eines bestimmten Artikels. Das Sortiment besteht in Teilen aus Aktionsware und Posten in begrenzter Menge.
(3) Ein Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung des Verkäufers in Textform oder durch Auslieferung bzw. Übergabe der Ware zustande.
(4) Bei Abholung im Showroom kommt der Vertrag mit Übergabe der Ware und Bezahlung zustande.
§ 3 Preise
(1) Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Preise werden ausschließlich gegenüber geprüften Geschäftskunden ausgewiesen. Auf dieser Website werden keine Preise veröffentlicht.
(3) Maßgeblich ist der in der Auftragsbestätigung genannte Preis.
Zu ergänzen: Mindestbestellwert, Staffelpreise, Gültigkeitsdauer von Angeboten.
§ 4 Zahlung
(1) Bei Abholung ist der Kaufpreis bei Übergabe der Ware fällig.
(2) Bei Versand erfolgt die Lieferung, sofern nicht anders vereinbart, gegen Vorkasse.
(3) Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(4) Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Zu ergänzen: akzeptierte Zahlungsarten, Zahlungsziel bei Rechnungskauf, Voraussetzungen für Kauf auf Rechnung.
§ 5 Lieferung, Versand und Gefahrübergang
(1) Lieferungen erfolgen ab dem Lager bzw. Showroom des Verkäufers in Neuss.
(2) Angaben zu Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(3) Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Käufer über (§ 447 BGB).
(4) Bei Abholung geht die Gefahr mit Übergabe der Ware auf den Käufer über.
(5) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Käufer zumutbar sind.
Zu ergänzen: Versandkosten, Liefergebiete, übliche Lieferzeiten, Verpackungseinheiten.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers.
(2) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt dem Verkäufer bereits jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.
(3) Der Käufer bleibt zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.
(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu unterrichten.
§ 7 Untersuchungs- und Rügepflicht
(1) Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Menge und offensichtliche Mängel zu untersuchen (§ 377 HGB).
(2) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen nach Erhalt der Ware, in Textform anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
(3) Unterlässt der Käufer die rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware als genehmigt.
(4) Transportschäden sind zusätzlich unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen zu dokumentieren.
§ 8 Gewährleistung
(1) Für Mängel der Ware haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 und § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB.
(3) Bei berechtigter Mängelrüge leistet der Verkäufer nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(4) Unerhebliche Abweichungen in Farbe, Duft, Maßen oder Verpackung, die herstellungs- oder chargenbedingt sind, stellen keinen Mangel dar.
(5) Bei ausdrücklich als solche gekennzeichneter Aktionsware, Restposten oder Ware zweiter Wahl gelten die jeweils bei Vertragsschluss mitgeteilten Beschaffenheitsangaben.
§ 9 Haftung
(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
§ 10 Pflichten des Käufers beim Weiterverkauf
(1) Der Käufer ist für die Einhaltung der für seinen Vertrieb geltenden Vorschriften selbst verantwortlich. Dies betrifft insbesondere Kennzeichnungs-, Informations- und Altersvorgaben.
(2) Bei kosmetischen Mitteln und Duftprodukten hat der Käufer die Kennzeichnung nach der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 unverändert zu belassen.
(3) Bei Spielzeug hat der Käufer die Kennzeichnung nach der Spielzeugrichtlinie sowie etwaige Altersangaben unverändert zu belassen.
(4) Ein Entfernen, Überkleben oder Verändern von Herstellerangaben, Chargennummern, Sicherheits- oder Warnhinweisen ist unzulässig.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist berechtigt, auch am Sitz des Käufers zu klagen.
(3) Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(5) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
Stand: August 2026
